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Samstag, 17. November 2012

Ist Werbung für Medikamente legal?


Jeger_pixelio.de
Heute muss ich einmal meine Gedanken zur TV-Werbung aufschreiben, besonders zur Werbung für Medikamente. Nicht nur wenn ich mal TV schaue und nebenbei Essen zu mir nehme kommen Krimis und das Blut fließt, nein, es kommt auch noch Werbung gegen harten Stuhlgang. Meine Gedanken sofort, was für ein Sch ... Thema. Als einmal ein neues Präparat, mit den Worten," Präparat sowieso... macht in nu einen weichen Stuhl" auf den Markt kam, habe ich tatsächlich überlegt, warum, wer oder wozu man einen weichen Stuhl braucht. Bis der wunderschöne Nachsatz kam: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Ich wusste gar nicht, dass wir Deutschen, laut Werbung, so hartleibig sind, gemessen an der vielen Medikamenten-Werbung im TV. Oder möchte die Pharma-Industrie nur Verbote gegen Schlankheitsmittel umgehen. Ich wollte mich darüber informieren und habe folgende Webseite und Frage gefunden.

Wer kennt sie nicht - Fernsehwerbungen, Plakate und Inserate, welche für Medikamente wirken. Welche gegen Übergewicht, welche gegen Kopfschmerzen, welche gegen Müdigkeit... Mir persönlich kommt das falsch vor. Was mich nun aber interessiert: Gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage? Irgendeine Einschränkung? Oder Kontrollen, ob die Informationen nicht irreführend sind?

Antwort: geschrieben von:Ronald Senior Manager https://www.knowhowcompany.com/de/question/19035/Ist-Werbung-fuer-Medikamente-legal
Ja, Medikamentenwerbung ist legal, aber mit Einschränkungen. Selbstverständlich ist das alles reglementiert, sogar relativ strikt. Zum Beispiel im Heilmittelgesetz und vielen anderen entsprechenden Verordnungen.

Zuerst einmal muss aber unterschieden werden zwischen der Fach- und der Publikumswerbung. Letztere wendet sich an den Konsumenten und ist das, was wir im Normalfall auch nur zu sehen bekommen - und worauf sich die Frage auch vermutlich bezieht.


Wesentliche Elemente bzw. Einschränkungen gegenüber einer "normalen" Werbung, wie etwa für Waschmittel, sind:


Beworben dürfen nur freiverkäufliche Medikamente

Auch wenn freiverkäuflich, so darf trotzdem z.B. nicht für Medikamente zur Selbstbehandung von psychischen Störungen geworben werden
Die Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nicht übertrieben dargestellt werden, sondern müssen sachlich informieren
Keine Verwendung von Testimonials oder Personen in berufsspezifischer Kleidung (z.B. im OP-Kittel)
Es muss immer als Pflichtangabe der Hinweis: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" erfolgen
Und noch vieles mehr.


Problematisch ist hierbei, dass trotz eigentlich recht strenger Vorgaben es häufig Interpretations- und Auslegungssache ist. Es dürf(t)en ja auch keine Vorher-Nachher Vergleiche verwendet werden, jedoch sieht man häufig - speziell bei Produkten zur Gewichtsreduzierung - entsprechende Bilder bzw. Aussagen. Dann ist halt immer die Frage, ob das beworbene Produkt als Arzneimittel im engeren Sinne gilt oder nicht....



Ich sehe, man kann alles drehen und wenden wie man möchte. Hauptsache der Profit stimmt.


2 Kommentare:

  1. Da hast Du mal wieder ein interessantes Thema aufgegriffen. Übrigens, wo gibt es denn Dr. Schieffer's Stoffwechselsalz? LG Claudia.

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    1. Danke für Deine netten Worte, liebe Claudia. Das Foto ist eine alte Reklame, und dieses Salz soll es um 1940 gegeben haben.
      :-)Leider ...
      Liebe Grüße und ein schönes Wochenende, Margot

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