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Mittwoch, 7. August 2013

Ein gutes Urteil ...

Gestern habe ich über ein Jux-Urteil eines Gerichts geschrieben, heute möchte ich ein Urteil vom Oberlandesgericht Nürnberg, veröffentlicht bei "Spiegel-Online", hier wiedergeben. Über dieses Urteil bin ich erfreut, auch wenn dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Denn ich finde es furchtbar, wenn ein normaler Mensch der aber nicht mit dem Strom schwimmt, in die Psychiatrie eingeschlossen wird, nur weil er manchen Menschen unbequem ist. 
Aus dem Gefängnis kann man noch frei kommen, in der Psychiatrie ist man lebendig begraben. Doch nun zu diesem Artikel: 



Sieben Jahre lang kämpfte Gustl Mollath für seine Freilassung aus der Psychiatrie. Jetzt hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet - und Mollaths sofortige Entlassung.

München - Die Unterstützer von Gustl Mollath dürfen jubeln: Der 56-Jährige kommt unverzüglich aus der Psychiatrie frei - das hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) entschieden. Das OLG ordnete die Wiederaufnahme des Strafverfahrens in dem umstrittenen Fall an und hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Mollaths Verteidiger Gerd Strate hatten Wiederaufnahmeanträge gestellt. Das Landgericht Regensburg hatte diese Anträge jedoch am 24. Juli abgelehnt. Strate und die Staatsanwaltschaft legten Beschwerde beim OLG Nürnberg ein - mit Erfolg, wie sich nun zeigt.
Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er - so das damalige Urteil - seine Frau geschlagen und die Reifen Dutzender Autos zerstochen habe. Mollath und seine Unterstützer glauben, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau bei der HypoVereinsbank aufgedeckt habe.
Ein entscheidender Punkt in den Wiederaufnahmeanträgen war ein ärztliches Attest, mit dem Mollaths inzwischen von ihm geschiedene Frau Misshandlungen durch ihren Mann nachweisen wollte. Das Attest stammte nicht von der Ärztin, deren Name auf Briefkopf und Stempel zu lesen war, sondern von einem ebenfalls approbierten Arzt, der "i.V." (in Vertretung) unterschrieben hatte. Im Gegensatz zum Landgericht Regensburg hält das OLG Nürnberg diese Urkunde im juristischen Sinne für "unecht". Damit liegt nach Paragraf 359 Nr. 1 der Strafprozessordnung (StPO) ein zulässiger Wiederaufnahmegrund vor, so das OLG (die Mitteilung des OLG Nürnberg lesen Sie hier).
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Ihr Ziel, den Fall neu aufzurollen, sei erreicht. "Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu Recht untergebracht ist oder nicht - und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben", sagte Merk.
In der Causa Mollath war die Ministerin selbst stark unter Druck geraten. Im Abschlussbericht für den Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags erhob die Opposition schwere Vorwürfe. Die Regierungsfraktionen hingegen konnten kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten von staatlicher Seite erkennen.
hut/wit/AFP/dpa

Jetzt kommt wieder mein Lieblingsspruch zur Anwendung: 
"Ein Schelm, der Böses dabei denkt."

Wer die Chronologie im Fall Mollath verfolgen möchte, dann seid ihr hier richtig. 

(Zeitstrahl öffnen)


7 Kommentare:

  1. Hallo Margot
    Das finde ich unglaublich habe ich heute Morgen auch in den Nachrichten gehört.
    Sieben Jahre weg von dieser Welt... (so sehe ich das) dann kommt man "zurück" und darf von vorne anfangen. Kein Platz zum Schlafen, keine Papiere, kein Telefon kein gar nichts.
    Job weg alles ist futsch.
    Ein absoluter Alptraum. Hoffen wir mal, dass die Regierung so anständig ist und ihm zumindest für diese Fehlentscheidung angemessen entschädigt, damit der Neustart leichter fällt.
    Das teuerste was ich ein Volk leisten kann, sind unsere "lieben" Politiker.
    Liebe Grüße
    Tina

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    1. Liebe Tina, diesen Fall verfolge ich schon eine geraume Zeit und ich konnte und kann nicht verstehen, dass man einen Menschen so schnell wegsperren kann. Es wäre ein Albtraum für mich ... Es erfolgt jetzt eine neue Verhandlung, Termin unbekannt, dann wird man erst sehen, ob eine Entschädigung gezahlt werden muss. Ich drücke diesem Mann die Daumen und freue mich, dass er auch gute Freunde hat.

      Dir wünsche ich einen schönen Tag.
      Liebe Grüße, Margot

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  2. Umfassbar!
    Sieben Jahre des Lebens gestohlen und dann muss man sich wieder zurück ins Leben kämpfen...
    Aber wie Du sagtest, er hat zumindest einige gute Freunde, vielleicht bekommt er mit deren Hilfe sein Leben wieder.

    Ja, solche Menschen werden schnell weggesperrt und die Kinderschänder, Vergewaltiger und andere niedere Lebewesen bekommen ein paar Pflichtjahre....

    Margot, mein Blutdruck... ich höre besser auf.

    Liebe Grüße
    Sonja

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    1. Hallo Sonja,
      du gibst mit deinen Worten meine Gedanken wieder. Es wird so oft mit Lebensjahren herumgespielt, als ob das Leben nicht endlich ist. Gerade bei Gericht erwarte ich einen sorgfältigen Umgang mit Menschenleben, besonders in diesem Fall.

      Wünsche dir einen schönen Tag, mit einem normalen Blutdruck.
      Liebe Grüße, Margot

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  3. Als ich zum ersten Mal von diesem Fall hörte, da konnte ich es gar nicht glauben - hier in Deutschland - nein dachte ich...

    GsD ist der Mann erst mal wieder frei. Bin gespannt welche/ob Konsequenzen für das kriminelle Umfeld folgen werden.

    Liebe Grüße - Monika mit Bente

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    1. Hallo Monika, in einem Land, wo fast nur "Vitamin B" zählt, ist alles möglich. Freiheit ist ein zu großes Wort für Deutschland ...
      Die Konsequenzen werden im Sand verlaufen ...

      Liebe Grüße, Margot

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