Ein Beispiel: vorher |
... dieses Thema ist mir erst gestern richtig aufgefallen, als ich genüsslich Eis schlecken wollte. Ich hatte mir, bei meinem letzten Einkauf bei ..., aus der Tiefkühltruhe Fruchteis in Verpackung gekauft. Weil ich nicht immer zur Eisdiele laufen möchte, wenn ich Appetit auf Eis bekomme. Doch ich war sehr erstaunt über den Inhalt, er war zu einer Würfel- Größe geschrumpft, und hatte nicht mehr das längliche Format. Dafür war aber die Größe der Verpackung geblieben. So habe ich ca. 10x1cm Luft bezahlt. Der Preis ist ja gleich geblieben bei weniger Gewicht. Ich habe zwar das Eis gegessen, aber unlustig und mit ständigem schimpfen gegen diese Firmen, die uns Verbraucher ständig eine heimliche Preiserhöhung zumuten. Heute habe ich deshalb im Internet recherchiert und Erschreckendes gefunden. Es gibt ja fast kein Lebensmittel mehr, in Verpackung, auch beim Drogerie-Bedarf und Kosmetik, was nicht einer Mogelpackung unterliegt. Doch die Gesetze sind für die Hersteller sehr moderat. Auf diesem Weg sind Preiserhöhungen bis ca. 60 % drin, und ich muss mich nicht wundern, warum ich mit dem Geld nicht mehr hinkomme. In der Statistik wird oft ausgewiesen, dass die Preise wie vor 20 Jahren geblieben sind, als es noch die DM gab. Wurde aber auch die geringer werdende Gewichts-Menge berücksichtigt? Kann man wirklich alles nur auf eine gefühlte Preis-Erhöhung durch den Euro schieben? Möchten Sie sich selbst mal Schlau machen, welche Produkte betroffen sind, ganz unten setze ich mal paar Web-Adressen rein. Es ist aber nur eine kleine Auswahl.
Beispiel: nachher |
Eine Verbraucherzentrale sagt folgendes:
Produzenten verringern gerne die Füllmengen, reduzieren aber im gleichen Zuge keineswegs den Preis. Um die faktische Preiserhöhung zu verschleiern, benutzen sie dann gerne Hinweise wie "neue Rezeptur" oder "bessere Qualität".
Da finden sich in der Chipsverpackung bei genauem Hinsehen plötzlich nicht mehr 200 Gramm, sondern nur noch 175 Gramm Chips. Der Preis ist jedoch gleich geblieben; lediglich das Design der Verpackung wurde leicht verändert. Oder in der Packung Knäckebrot fehlen bei gleichem Preis plötzlich 15 Gramm. Verbraucher bemerken das oftmals gar nicht.
Ein Gesetzesverstoß liegt aber oft erst vor, wenn bei identischer Verpackungsgröße und unverändertem Verpackungsdesign die Füllmenge ohne einen Hinweis unmerklich reduziert wurde. Schlussendlich gilt aber auch hier: Wann eine indirekte Preiserhöhung rechtswidrig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Noch etwas, bei Toiletten-Papier zählen Sie nicht nur die Anzahl der Blätter, sondern achten auch mal auf die Breite. Ich befürchte, dass ich bald Toiletten-Papier in der Breite einer Luftschlange bekomme...