Ein Beispiel: vorher |

Beispiel: nachher |
Eine Verbraucherzentrale sagt folgendes:
Produzenten verringern gerne die Füllmengen, reduzieren aber im gleichen Zuge keineswegs den Preis. Um die faktische Preiserhöhung zu verschleiern, benutzen sie dann gerne Hinweise wie "neue Rezeptur" oder "bessere Qualität".
Da finden sich in der Chipsverpackung bei genauem Hinsehen plötzlich nicht mehr 200 Gramm, sondern nur noch 175 Gramm Chips. Der Preis ist jedoch gleich geblieben; lediglich das Design der Verpackung wurde leicht verändert. Oder in der Packung Knäckebrot fehlen bei gleichem Preis plötzlich 15 Gramm. Verbraucher bemerken das oftmals gar nicht.
Ein Gesetzesverstoß liegt aber oft erst vor, wenn bei identischer Verpackungsgröße und unverändertem Verpackungsdesign die Füllmenge ohne einen Hinweis unmerklich reduziert wurde. Schlussendlich gilt aber auch hier: Wann eine indirekte Preiserhöhung rechtswidrig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Noch etwas, bei Toiletten-Papier zählen Sie nicht nur die Anzahl der Blätter, sondern achten auch mal auf die Breite. Ich befürchte, dass ich bald Toiletten-Papier in der Breite einer Luftschlange bekomme...