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Mittwoch, 20. Februar 2013

EU ist Wegbereiter für Versuche an Menschen

EU will Standards für Arzneimitteltests senken ...


Unter dieser Überschrift konnte man am Montag, bei Fokus-Online, einen interessanten Artikel lesen. Ich muss sagen, wenn ich EU lese dann überfällt mich ein Grauen, denn ich bin keine Anhängerin dieser "Gemeinschaft" für "Europäische Beamte." Es wird so viel Lobby-Politik betrieben, die negativ auf die Menschen in Deutschland fällt, dass das "Gemeine-Volk" immer das Nachsehen hat. Was habe ich von der EU? Nichts, außer dass ich, wenn auch noch nicht amtlich, einer europäischen Diktatur unterliege. Meinen Kopf habe ich zermartert, ob ich etwas Positives finde aber nein, nichts. Ja, ich könnte etwas Positives finden, wie so viele Menschen in Deutschland auch ... wenn wir Geld hätten, um ins Ausland zu reisen. Da müssten wir nicht in eine Wechselstube ... lohnt sich deshalb aber wirklich der große "Europäische Wasserkopf", der Unsummen verschlingt?
Bitte sagt nicht, dafür haben wir Frieden ... schaut Euch die Welt an, auch wenn die Welt nicht in Europa liegt.

Doch ich wollte eigentlich über die Arzneimittel-Tests schreiben, am besten Ihr lest den Artikel selbst, was die EU wieder möchte ...

Die Europäische Union will das Gesetz reformieren, das die Tests von neuen Arzneimitteln an Menschen regelt. Die großen Bundestagsfraktionen sind entsetzt. Das Gesetz kommt den Pharmafirmen extrem entgegen. Und weicht den Schutz der Patienten massiv auf ...

dpa
Im Sommer hat die EU-Kommission einen Reformvorschlag vorgelegt, der klinische Tests von Arzneimitteln an Menschen neu regeln soll. Im Juni soll die Verordnung nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ das Gesetz im EU-Parlament behandelt werden. Das Ziel: Die Anforderungen an die Prüfungen sollen EU-weit gleich werden.
Schlecht für die Patienten, gut für die Pharmaindustrie...
Was harmlos klingt, hat offenbar massive Einschnitte beim Schutz der Patienten zufolge. CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne haben in einer Stellungnahme massive Probleme aufgelistet. Unter anderem diese:
  • Erstens reduziere die neue Regelung den Schutz von Minderjährigen. Ihr Widerspruch gegen die Teilnahme oder Fortsetzung der Tests müsse nicht beachtet werden. „Eine Instrumentalisierung von Patientinnen und Patienten wäre nicht mit den Grundrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Charta der Grundrechte der EU vereinbar.“
  • Zweitens müssten Ethikkommissionen den Tests nicht mehr wie bisher zustimmen.
  • Drittens soll nur ein EU-Mitgliedsstaat die Risiken bewerten und die Zulassung für alle anderen EU-Länder gelten. Welcher Staat die Tests überwacht, darf sich der Sponsor des Tests, also das Pharmaunternehmen, aussuchen.
  • Viertens sieht die neue Regelung Ausnahmen für „bestimmte schwerwiegende unerwartete Ereignisse aus der Meldepflicht“ vor. Das könne zu Fehleinschätzungen führen, was die Risiken des neuen Medikaments angehe.


Standards niedriger als bei Tierversuchen?

Die „Süddeutsche Zeitung“ beruft sich auf nicht näher genannte Medizinethiker, die das noch viel drastischer formulieren: Sie befürchteten, dass die Schutzmechanismen bei Menschenversuchen niedriger sein werden als bei Tierversuchen ....

Diesen Artikel könnt Ihr noch einmal hier nachlesen:

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