Reiner Schedl_pixelio.de |
In der Verfassung Artikel 1 steht,
"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Diesen Menschen, die sich freiwillig wegen des Geldes für dieses Spektakel gemeldet haben, gönne ich jeden Bissen und jede Kakerlake.
Mögen sie sich auch auf den Artikel 2 des Grundgesetzes berufen:Artikel 2: "(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Ich, und sicherlich viele, viele andere Menschen, stellen sich unter diesen Artikeln der Verfassung bestimmt etwas anderes vor.
Nein, ich schaue diesen Mist wirklich nicht, aber man wird ja ständig damit konfrontiert, ob man möchte oder auch nicht. Egal welche Zeitung ich aufschlage oder welchen Sender ich anschalte, es genügt ja schon das Zappen und man sieht .... dazu eben meine heutigen Gedanken.
Mag ich auch vieles ablehnen, aber der für mich wichtigste Artikel des Grundgesetzes ist der Artikel 5:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Wie sagte schon Voltaire: Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
Liebe Margot, da bin ich mal wieder absolut Deiner Meinung. Gibt es noch eine Steigerung der Geschmacklosigkeiten? Ich fürchte fast, ja. LG
AntwortenLöschenJa, liebe Claudia, wenn ich die Sendungen bei RTL betrachte, falls ich mich mal verirren sollte, dann glaube ich diese Macher finden noch viel schlimmere Sendungen ... leider.
LöschenLiebe Grüße, Margot